Weinbrand 38%vol Ist eine Spirituose, die aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehaltes des Fertigerzeugnisses ausmacht. Brandy oder Weinbrand ist in Eichenholzfässern mindestens ein Jahr gereift – bei Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1000 Litern – mindestens sechs Monate. 200 g/hl r.A. Höchstgehalt an Methanol Der Mindestalkoholgehalt beträgt 36 % vol und es darf nicht aromatisiert werden, dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus. Brandy oder Weinbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
Ist eine Spirituose, die aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehaltes des Fertigerzeugnisses ausmacht. Brandy oder Weinbrand ist in Eichenholzfässern mindestens ein Jahr gereift – bei Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1000 Litern – mindestens sechs Monate. 200 g/hl r.A. Höchstgehalt an Methanol Der Mindestalkoholgehalt beträgt 36 % vol und es darf nicht aromatisiert werden, dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus. Brandy oder Weinbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
Ist eine Spirituose, die aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehaltes des Fertigerzeugnisses ausmacht.
Brandy oder Weinbrand ist in Eichenholzfässern mindestens ein Jahr gereift – bei Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1000 Litern – mindestens sechs Monate.
200 g/hl r.A. Höchstgehalt an Methanol
Der Mindestalkoholgehalt beträgt 36 % vol und es darf nicht aromatisiert werden, dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
Brandy oder Weinbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
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